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Schulhausregeln


Merkpunkte für Schülerinnen und Schüler

  1. Ich betrete das Schulhaus und das Mehrzweckgebäude erst nach dem ersten Ertönen der Glocke.
  2. Bevor ich eintrete, reinige ich meine Schuhe.
  3. Wenn ich keine Schule habe, darf ich mich weder im Schulhaus noch im Mehrzweckgebäude aufhalten.
  4. In den Schulräumen trage ich Hausschuhe. Diese verräume ich nach Schulschluss auf der Ablage unterhalb der Bänke. Im Werkraum darf ich Strassenschuhe tragen.
  5. Während der Schulzeit darf ich das Schulhausareal nicht verlassen.
  6. Während der grossen Pause muss ich mich im Freien aufhalten. Dazu ziehe ich die Strassenschuhe an. Bei Fragen oder Problemen wende ich mich an die Pausenaufsicht.
  7. Nach der Pause gehe ich sofort an meinen Platz.
  8. Im Schulhaus benutze ich keine Rollschuhe oder andere Sportgeräte. Ich unterlasse das Ball spielen.
  9. Ich gehe mit dem Mobiliar, den Geräten und dem Schulmaterial sorgfältig um. Ich beschreibe weder das Pult noch die Tische und die Wände. Ich trage Sorge zu der Schulanlage innen und aussen.
  10. Ich entsorge die Abfälle im dafür vorgesehenen Behälter.
  11. Während der Schulzeit darf ich mit keinem fahrzeugähnlichen Gerät den Pausenplatz befahren. Fahrzeuge parkiere ich beim Veloständer. Auf dem Schulweg halte ich mich an die Verkehrsregeln.
  12. Auf dem Schulareal sind das Rauchen, der Konsum von Drogen und Alkohol verboten.
  13. Alle elektronischen Geräte dürfen nur auf Anweisung der Lehrperson gebraucht werden. Sie sind sonst ausgeschaltet und versorgt.